Erklärung zur Barrierefreiheit
Bei uns gibt es keine Barrieren.
Nicht einmal im Kopf.
Erklärung zur Barrierefreiheit
LEAN-CODERS GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lean-coders.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte an. Sie können bspw. einen E-Mail-Kontakt angeben, an den man sich wenden kann, wenn man eine Auskunft zu nicht barrierefreien Inhalten einholen möchte.]
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. März 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von LEAN-CODERS GmbH durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. März 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Website aufgefallen? Haben Sie Schwierigkeiten, bestimmte Inhalte zu nutzen, oder benötigen Sie Informationen in einem anderen Format? Wir freuen uns über Ihr Feedback und sind bemüht, etwaige Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.
Bitte nutzen Sie dazu einen der folgenden Kontaktwege:
- E-Mail: hello@lean-coders.at
- Telefon: +43 1 890 73 94
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.