Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weil's wichtig ist...
Stand 05/2021
1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen Lean-Coders GmbH („Lean-Coders") als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Lean-Coders erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Unternehmer iSd UGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
1.3 Vertragsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Lean-Coders und dem Kunden sind (i) das Angebot von Lean-Coders samt Annahme des Angebots durch den Kunden, (ii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) („Leistungsbeschreibung"), (iii) diese AGB (sämtliche im Folgenden „Vertrag" oder „Vertragsgrundlagen"). Im Fall von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die genannten Vertragsbestandteile in der genannten Reihenfolge.
1.4 Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen. Die AGB gelten auch bei einer Änderung der Rechtsform von Lean-Coders (Punkt 15.7).
1.5 Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositiven Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Lean-Coders hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
1.6 Lean-Coders ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Lean-Coders wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung"). Die geänderten AGB werden nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung Lean-Coders zugeht.
1.7 Diese AGB gelten auch für Angestellte, Mitarbeiter und Organmitglieder des Kunden sowie alle Erfüllungsgehilfen, Agenten, selbständigen Vertriebsmittler und Werkunternehmer, mit denen der Kunde zusammenarbeitet bzw. die dem Kunden zuzurechnen sind. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Personen schriftlich zu überbinden.
2. LEISTUNGEN VON LEAN-CODERS
2.1 Lean-Coders bietet Dienstleistungen vor allem im Bereich Software-Entwicklung inklusive Prozessberechnung und -optimierung, Erstellung von Websites, Hosting und Software-Service an. Für einzelne Dienstleistungen gelten die unter Punkt 7. bis 10. geregelten Sondervorschriften, jeweils soweit im konkreten Fall anwendbar. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieser AGB für sämtliche Leistungen von Lean-Coders.
2.2 Lean-Coders ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihm übernommenen Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter („Subunternehmer") zu bedienen.
2.3 Sofern Lean-Coders auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Lean-Coders ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Die Leistungen von Lean-Coders umfassen nicht die Übermittlung von Informationen in ein Kommunikationsnetz oder die Vermittlung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz (§ 13 ECG).
2.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.
2.5 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen („Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss eine genaue Beschreibung der Änderung, die Gründe für die Änderung sowie den Einfluss auf Zeitplanung und Kosten darlegen. Ein Change Request bedarf zu seiner Verbindlichkeit der Annahme durch die andere Partei.
2.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Lean-Coders das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.
3. VERTRAGSLAUFZEIT
3.1 Sofern zwischen dem Kunden und Lean-Coders ein Dauerschuldverhältnis besteht (z.B. bei den Dienstleistungen Hosting oder Software-Service), wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende mit eingeschriebenem Brief oder per E-Mail an die andere Vertragspartei gekündigt werden. Die rechtzeitige Postaufgabe ist ausreichend.
4. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Lean-Coders steht für seine Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.
4.2 Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern.
4.3 Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Entgelt zuzüglich gesetzlicher USt.
4.4 Barauslagen werden gegen entsprechenden Nachweis ersetzt.
4.5 Reisezeiten von Mitarbeitern von Lean-Coders gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).
4.6 Lean-Coders ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.
4.7 Bei Dauerschuldverhältnissen ist Lean-Coders berechtigt, das Entgelt im Verhältnis der Erhöhung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu erhöhen. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist der dann ersatzweise verlautbarte Index für die Wertsicherung heranzuziehen.
4.8 Über Punkt 4.7 hinausgehende Änderungen des Entgelts sowie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Lean-Coders wird den Kunden über die gewünschte Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens informieren. Solche Änderungen werden nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung zu kündigen.
4.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Lean-Coders aufzurechnen, außer es handelt sich um Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder von Lean-Coders ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
4.10 Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung nach Rechnungslegung sofort mittels von Lean-Coders akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig.
4.11 Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
4.12 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Urheberrechtsabgaben, trägt der Kunde.
4.13 Im Fall von Zahlungsverzug sind jedenfalls die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern gemäß § 456 UGB zu bezahlen.
4.14 Der Kunde hat ferner Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
5. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN
5.1 Der Kunde wird die Leistungen von Lean-Coders gegenüber seinen Vertragspartnern (Endkunden) ausschließlich im eigenen Namen verwenden. Lean-Coders tritt gegenüber den Endkunden nur als Erfüllungsgehilfe des Kunden, nicht jedoch im eigenen Namen auf.
5.2 Lean-Coders erbringt keine Leistungen im Zusammenhang mit der Annahme und Übermittlung von Aufträgen oder mit Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Verträgen oder dem Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung.
5.3 Der Kunde wird alle für die Leistungserbringung durch Lean-Coders notwendigen Informationen erteilen und Unterlagen übergeben. Auch sonst wird der Kunde die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung leisten.
5.4 Insbesondere stellt der Kunde zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Lean-Coders zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Lean-Coders geforderten Form zur Verfügung. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Lean-Coders zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit Lean-Coders.
5.5 Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde ist für die Raum- und Gebäudesicherheit verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Lean-Coders Weisungen zu erteilen.
5.6 Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von Lean-Coders enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Lean-Coders erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.
5.8 Der Kunde wird die Lean-Coders übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
5.9 Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Lean-Coders in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass Lean-Coders und/oder die durch Lean-Coders beauftragten Dritten den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten.
5.10 Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten hat Lean-Coders nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs ein Rücktrittsrecht gemäß § 1168 Abs 2 ABGB. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist ausgeschlossen.
5.11 Der Kunde wird für die gesamte festgelegte Projektdauer einen mit der Sachlage vertrauten und bevollmächtigten Ansprechpartner für Lean-Coders benennen, der im Fall von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den Kunden erteilen kann.
6. ALLGEMEINER HAFTUNGSAUSSCHLUSS
6.1 Lean-Coders stellt ausschließlich technische Lösungsmöglichkeiten nach den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden zur Verfügung. Lean-Coders erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber dem Kunden und steht mit Dritten in keinem Vertrags- oder Rechtsverhältnis. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, die Leistungen von Lean-Coders nur zu rechtmäßigen Verwendungszwecken unter Einhaltung sämtlicher anwendbaren Rechtsvorschriften zu verwenden. Lean-Coders lehnt jegliche Haftung für die Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden gegenüber Dritten ab.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste von Lean-Coders in gesetzwidriger oder missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Der Kunde darf die Dienste von Lean-Coders nur in dem gesetzlich zulässigen Rahmen nutzen.
6.3 Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte und übermittelte Informationen alleine verantwortlich. Lean-Coders trifft keine Überprüfungspflicht hinsichtlich der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Lean-Coders haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.
6.4 Lean-Coders ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Lean-Coders verarbeitet diese Daten nicht für eigene Zwecke, sondern ausschließlich im Auftrag des Kunden, und ist bezüglich dieser Daten ausschließlich als Datenverarbeiter anzusehen.
6.5 Lean-Coders ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste an den Kunden auszusetzen oder einzustellen, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verstößt oder wenn Lean-Coders ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht.
6.6 Der Kunde hält Lean-Coders für alle Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos, die insbesondere entstehen aus:
a) der Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Kunden;
b) einer rechtswidrigen Tätigkeit des Kunden;
c) der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und übermittelten Informationen;
d) der Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten durch den Kunden;
e) der Erfüllung von Straftatbeständen, insbesondere nach dem StGB, UWG oder DSG durch den Kunden;
f) Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften (Konsumentenschutzgesetz, E-Commerce-Gesetz, Telekommunikationsgesetz) durch den Kunden;
g) der Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten durch den Kunden;
h) Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung durch den Kunden;
i) vom Kunden verursachten medienrechtlichen Ansprüchen oder Delikten;
j) nach den vom Kunden gesetzten Tatbeständen der Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung;
k) der Verletzung von Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung durch den Kunden;
l) den Fällen höherer Gewalt gemäß Punkt 6.10.
6.7 Dazu zählen auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverteidigung. Lean-Coders wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden.
6.8 Dem Kunden ist bewusst, dass die von Lean-Coders erbrachten Leistungen auf elektronischen Vorgängen beruhen, die trotz Sicherheitsvorkehrungen gestört werden können. Eine Haftung von Lean-Coders für Störungen des Internets sowie der Verbindung zu dem Kunden oder zu Dritten ist ausgeschlossen. Lean-Coders haftet nicht für Netzwerkprobleme oder Systemausfälle beim Kunden oder Dritten.
6.9 Lean-Coders haftet nicht im Falle einer Nichterfüllung oder vollständigen oder teilweisen Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn dies nicht von Lean-Coders zu vertreten ist. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Lean-Coders gebührt das vereinbarte Entgelt abzugsfrei.
6.10 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. gesetzliche oder behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Computerviren, Hacker, Malware, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Krieg oder Terrorismus) ist Lean-Coders von seinen Leistungsverpflichtungen frei und haftet nicht für dadurch verursachte Schäden.
6.11 Allgemein ist die Haftung von Lean-Coders für leichte Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
6.12 Ebenso ist die Haftung von Lean-Coders für grobe Fahrlässigkeit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
6.13 Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trägt der Kunde.
6.14 Lean-Coders haftet nicht für (i) entgangenen Gewinn, (ii) reine Vermögensschäden, (iii) Folgeschäden – mit der Ausnahme von Personenschäden oder Vorsatz.
6.15 Die Haftung ist im Schadensfall pauschal mit höchstens der Höhe des Entgelts bzw. bei Dauerschuldverhältnissen eines Jahresentgelts begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
6.16 Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für die Wiederherstellung der Daten begrenzt auf maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,--.
6.17 Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6.18 Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.
7. SOFTWARE-ENTWICKLUNG UND ERSTELLUNG VON WEBSITES
7.1 Die Erbringung der Leistungen von Lean-Coders im Bereich Software-Programmierung und Erstellung von Websites erfolgt in der Regel nach dem Ansatz einer agilen Softwareentwicklung. Nach der Programmierung jedes Moduls wird ein Feedback des Kunden eingeholt, um die weitere Entwicklung gemeinsam abzustimmen. Es gibt daher keine verbindlichen Zeitpläne. Der Projektfortschritt hängt wesentlich von der Mitwirkung des Kunden ab.
7.2 Lean-Coders wird das sachliche Feedback des Kunden zu jedem Entwicklungsschritt berücksichtigen und die Software/Website entsprechend anpassen. Sobald dies geschehen ist, hat der Kunde das Modul zur weiteren Entwicklung freizugeben.
7.3 Nach Vollendung des Werks ist der Kunde verpflichtet, das von Lean-Coders zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
7.4 Verweigert der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert.
7.5 Die vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung gilt jedenfalls als Abnahme des Werks.
7.6 Mit Abnahme ist die Übergabe des Werks an den Kunden verbunden. Die Leistungsverpflichtung von Lean-Coders ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.
7.7 Die Leistungen von Lean-Coders im Bereich Software-Entwicklung bzw. Website-Erstellung werden monatlich abgerechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist Lean-Coders berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung der Rechnung zu verweigern sowie nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
7.8 Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist Lean-Coders berechtigt, die Website ohne weitere Warnung offline zu nehmen, sofern die Website von Lean-Coders gehostet wird. Nach vollständiger Bezahlung wird die Website binnen 3 Werktagen wieder online geschaltet.
7.9 Hält Lean-Coders die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für bedenklich, insbesondere wegen des Verdachts auf die Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, hat Lean-Coders das Recht, diese Inhalte nicht einzubinden sowie nach freier Wahl vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall ist Lean-Coders berechtigt, die anteilige Vergütung der bisher geleisteten Arbeiten zu verlangen.
8. EINRÄUMUNG VON RECHTEN
8.1 Mit der Abnahme sowie nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach Maßgabe der Vereinbarung und der folgenden Bestimmungen.
8.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde an der Leistung bzw. dem Werk die einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung iSd § 24 Abs 1 Satz 1 UrhG, das Werk im vereinbarten Ausmaß zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zum eigenen, internen Gebrauch zu verwenden.
8.3 Bei Verwendung von Templates erwirbt der Kunde Werknutzungsbewilligungen nur in dem Ausmaß, in dem Lean-Coders vom Lieferanten des Templates zur Einräumung solcher Bewilligungen berechtigt wurde.
8.4 Bei Nutzung von Software in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Software auf „Stand Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
8.5 Für dem Kunden überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
8.6 Im Fall der Verletzung der Urheber- und sonstigen Schutzrechte ist Lean-Coders zur Ergreifung von Abwehrmaßnahmen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Auf Verlangen des Kunden wird Lean-Coders die jeweiligen Ansprüche an den Kunden zur Rechtsverfolgung abtreten.
8.7 Im Fall einer Individualentwicklung oder eines Individualdesigns einer Website erwirbt der Kunde das nicht übertragbare, ausschließliche Nutzungsrecht iSd § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG. Dieses Nutzungsrecht besteht am Design sowie an der ganzen Website, nicht jedoch am zugrunde liegenden Konzept und der Programmierung (Source-Code). Dem Kunden wird allerdings Zugang zum Source-Code gewährt, um Anpassung und Weiterentwicklung zu ermöglichen.
8.8 Eine über § 18a UrhG hinausgehende, auch nur teilweise Nutzung, insbesondere im Rahmen anderer Medien wie Abbildung in Printmedien, bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit Lean-Coders gegen gesondertes Entgelt.
8.9 Eine Bewilligung oder ein Recht zur Bearbeitung erwirbt der Kunde nur insoweit, als auf der Website die Gestaltung von Inhalten durch den Kunden vorgesehen ist (z.B. Einstellen von Newslettern, Blogs etc.) oder soweit es zur Anpassung und Weiterentwicklung der Software erforderlich ist.
8.10 Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen oder -rechten umfasst jeweils nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch des Kunden. Eine Übertragung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden ist jedenfalls ausgeschlossen, selbst wenn es sich um mit dem Kunden verbundene Unternehmen handeln sollte.
8.11 Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
8.12 Lean-Coders hat das Recht, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen in der hergestellten Website eine Urheberbezeichnung anzubringen. Die Urheberbezeichnung darf vom Kunden nicht eigenmächtig entfernt oder abgeändert werden.
8.13 Lean-Coders hat das Recht, auf die für den Kunden erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung hinzuweisen, insbesondere das Projekt auf der eigenen Homepage und in Präsentationen zu nennen sowie Abbildungen (z.B. Screenshots) und Beschreibungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus ist Lean-Coders berechtigt, den Kunden in seiner Referenzliste zu nennen.
8.14 Sofern im Vertrag oder in diesem Punkt 8 nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte eingeräumt. Sämtliche Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte an den Leistungen von Lean-Coders stehen ausschließlich Lean-Coders zu.
9. HOSTING
9.1 Ist die Speicherung von Websites oder der vom Kunden eingegebenen Informationen (Hosting) Teil der von Lean-Coders zu erbringenden Leistungen, wird Lean-Coders – sofern nichts anderes vereinbart ist – das Hosting auf dem Server eines Dritten bzw. im Rahmen einer Cloud-Dienstleistung durchführen.
9.2 Webhosting-Verträge werden auf ein Jahr abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch auf ein weiteres Jahr.
9.3 Bezahlt der Kunde das Entgelt für das Hosting binnen 2 Monaten nach Rechnungslegung nicht, hat Lean-Coders ohne weitere Voraussetzungen das Recht zur sofortigen Kündigung des Hosting-Vertrags.
9.4 Der Zugriff auf den Server (Cloud) erfolgt mittels eines Clients, der auf einer Open-Source-Software basiert. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
9.5 Für den Kunden wird ein Kundenaccount eröffnet und dem Kunden werden Zugangsdaten übermittelt. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten. Der Account darf nur vom Kunden persönlich verwendet werden.
9.6 Die Funktion von Lean-Coders beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung einer technischen Plattform zur Speicherung von Daten des Kunden. Die Inhalte werden ausschließlich vom Kunden zur Verfügung gestellt, der für die Inhalte ausschließlich verantwortlich ist. Lean-Coders ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte allgemein zu überwachen.
9.7 Sobald Lean-Coders Kenntnis einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt, ist Lean-Coders berechtigt, die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Der Kunde hält Lean-Coders für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit rechtswidrigen Tätigkeiten oder Informationen vollständig schad- und klaglos.
9.8 Lean-Coders trifft alle nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten, sofern diese in seiner Sphäre liegen. Lean-Coders haftet nicht für einen widerrechtlichen Zugriff auf die Daten oder einen Datenverlust durch einen Dritten.
9.9 Lean-Coders übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindungen (einschließlich Virenschäden) erwachsen können.
9.10 Ist die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, ist Lean-Coders berechtigt, den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend zu beschränken.
9.11 Lean-Coders hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets außerhalb seines eigenen Einflussbereiches. Für die tatsächliche Verfügbarkeit der gehosteten Inhalte ist ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Hosting-Dienstleistung verantwortlich. Sofern im Rahmen des Hostings personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gilt Punkt 14.7 ff über die Auftragsverarbeitung.
10. SOFTWARE-SERVICE
10.1 Im Bereich Software-Service erbringt Lean-Coders die folgenden Leistungen, sofern es im Einzelfall vertraglich nicht anders vereinbart ist:
a) Beseitigung von Fehlern der Software (Fehlerbehebung);
b) Zurverfügungstellung und Implementierung von Patches, Bugfixes und Updates für die Software;
c) Anwendungsunterstützung (Support) durch Erteilung von Informationen und Hinweisen zur Bedienung der Software sowie die Beantwortung von Fragen der Anwender;
d) Datenbank-Pflege, z.B. Einspielen von Updates betreffend die Datenbank-Software und Anfertigen von Backups.
10.2 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:
a) Bearbeitungen und Weiterentwicklungen der Software;
b) sämtliche Tätigkeiten, welche die Einpflege von Inhalten aller Art (Texte, Grafiken, Fotos o.Ä.) zum Inhalt haben;
c) Behebung von Fehlern, die durch Fremdsoftware oder durch Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Beauftragte oder Lieferanten des Kunden hervorgerufen werden;
d) (Ein-)Schulungen jeder Art.
10.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Software in einer Cloud-Lösung gehostet wird. Die Gewährleistung der Serversicherheit, Beseitigung von Malware, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hacker-Attacken sowie Serverwartung obliegen dem jeweiligen Cloud-Dienstleister. Lean-Coders lehnt jegliche Verantwortung in dieser Hinsicht ab.
a) Fehlerbehebung
10.4 Lean-Coders wird alle vom Kunden ordnungsgemäß angezeigten Fehler der Software beseitigen, soweit diese geeignet sind, die ordnungsgemäße Bedienung der Website zu beeinträchtigen.
10.5 Soweit ein Fehler auftritt, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich, eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung zu geben, die all jene Informationen beinhaltet, die Lean-Coders in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zur Fehlerbehebung festzulegen.
10.6 Lean-Coders wird jede Fehlerbehebung unter Einhaltung der Reaktionszeiten gemäß Punkt 10.10 beginnen. Die Dauer der Fehlerbehebung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
b) Patches, Bugfixes und Updates
10.7 Lean-Coders wird dem Kunden die erforderlichen Patches, Bugfixes und Updates zur Verfügung stellen und auf den IT-Systemen des Kunden installieren, sofern dies für die Sicherheit der Softwarelösung relevant ist und/oder einen maßgeblichen Nutzen oder Mehrwert für den Kunden darstellt.
10.8 Die Installation von Service-Packs hinsichtlich der Datenbank-Software liegt im Ermessen von Lean-Coders im Rahmen seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Datenbank-Pflege.
c) Support
10.9 Lean-Coders gewährleistet grundsätzlich die telefonische Erreichbarkeit täglich rund um die Uhr (24/7). In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Lean-Coders den Anruf nicht annehmen kann. In diesem Fall erfolgt so rasch als möglich ein Rückruf.
10.10 Lean-Coders wird innerhalb der folgenden Reaktionszeiten auf eingehende Anfragen des Kunden reagieren:
- Fehler Klasse 1: bis spätestens am nächsten Werktag, 18:00 Uhr
- Fehler Klasse 2: bis spätestens am übernächsten Werktag, 18:00 Uhr
- Fehler Klasse 3: spätestens binnen 7 Tagen
- Fehler Klasse 4: spätestens binnen 14 Tagen
- Supportanfragen und sonstige Anfragen: bis spätestens am nächsten Werktag, 18:00 Uhr
10.11 Es ist wohlverstanden, dass innerhalb der Reaktionszeit nicht bereits die Lösung des Problems erfolgen kann, sondern lediglich eine erste Reaktion erfolgen muss (z.B. Beginn mit der Fehlerbehebung, Mitteilung des aktuellen Stands der Arbeiten).
10.12 Die Parteien vereinbaren folgende Fehlerklassen:
Klasse 1 – Kritisch: Die Nutzung der Software ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf wesentliche Funktionen und/oder die Sicherheit der Software; die Software kann nicht weiterverwendet werden.
Klasse 2 – Schwer: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ernstlich eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf Funktionen und/oder die Sicherheit der Software, lässt aber eine Weiterverwendung zu.
Klasse 3 – Leicht: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Funktionalität und lässt eine weitere Verwendung mit nur geringen Einschränkungen zu.
Klasse 4 – Unerheblich: Die zweckmäßige Nutzung der Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität.
10.13 Die Zuordnung von Fehlern zu den oben genannten Klassen erfolgt einvernehmlich. Können die Parteien keine Einigung herstellen, so wird Lean-Coders die Maßnahmen zur Behebung des Fehlers auf Basis der eigenen Einschätzung vornehmen.
10.14 Leistungen von Lean-Coders, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden zu den jeweils bei Lean-Coders gültigen Sätzen vergütet. Schulungsleistungen sind grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
11. GEHEIMHALTUNG / ABWERBUNGSVERBOT
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte technische Wissen, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen und alle weiteren Informationen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht über die Leistungen von Lean-Coders und insbesondere die Software einschließlich des technischen Know-hows („geheime Informationen"), die dem Kunden offengelegt werden, streng geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren.
11.2 Dem Kunden ist es untersagt, alle durch, während und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung mit Lean-Coders erlangten Erfahrungen, technischen Kenntnisse und Informationen sowie sämtliche geheimen Informationen für andere Zwecke als zur Nutzung der Dienstleistungen von Lean-Coders selbst oder durch Dritte zu verwenden oder zu verwerten.
11.3 Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von Lean-Coders zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben.
11.4 Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns gegen eines der in den Punkten 11.1 bis 11.3 genannten Verpflichtungen als Mindestersatz eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 50.000,-- (Euro fünfzigtausend) an Lean-Coders zu bezahlen. Im Falle eines fortgesetzten Verstoßes gilt der Verstoß als mit jedem Wochenersten neu gesetzt. Neben dieser Vertragsstrafe bleibt Lean-Coders die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und/oder des Anspruches auf den die Vertragsstrafe übersteigenden Schaden unbenommen.
12. GEWÄHRLEISTUNG
12.1 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, leistet Lean-Coders nicht Gewähr und haftet nicht für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Verwendungszweck seiner Leistungen.
12.2 Für Mängel leistet Lean-Coders nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch der betroffenen Leistungen Gewähr.
12.3 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Lean-Coders wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
12.4 Der Kunde wird Lean-Coders bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an Lean-Coders zu melden.
12.5 Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel im Übergabezeitpunkt vorhanden war.
12.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
12.7 Sofern Lean-Coders das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Lean-Coders diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
13. AUFLÖSUNG AUS WICHTIGEM GRUND
13.1 Der Vertrag kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden. Als wichtige Gründe, die Lean-Coders zur vorzeitigen Beendigung berechtigen, gelten insbesondere:
a) der Kunde kommt den vereinbarten Zahlungen trotz Fälligkeit nicht nach;
b) die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich erheblich, über das Vermögen des Kunden wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Zwangsverwalter wird eingesetzt;
c) der Kunde benutzt die Dienste und Leistungen von Lean-Coders in rechtswidriger oder missbräuchlicher Art und Weise;
d) Lean-Coders erlangt Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit des Kunden oder einer rechtswidrigen Information, die Lean-Coders für den Kunden speichert;
e) bei Verletzung einer der in Punkt 5. oder 6. genannten Pflichten oder Vorschriften durch den Kunden;
f) sonstige nachhaltige Nichterfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen durch den Kunden.
13.2 Bei Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund hat der Kunde Lean-Coders das Entgelt für die restliche Vertragslaufzeit vollständig und abzugsfrei zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde für einen darüberhinausgehenden Schaden von Lean-Coders.
14. DATENSCHUTZ
a) Allgemeine Einwilligung zur Datenverarbeitung
14.1 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass Lean-Coders die folgenden personenbezogenen Daten des Kunden für Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum oder Firmenbuch-/Handelsregisternummer
- Sitz/Geschäftsadresse
- Telefon-/Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Bankverbindung
Von der Datenverarbeitung sind ausschließlich die personenbezogenen Daten des Kunden betroffen; bezüglich der Daten der Endkunden wird Lean-Coders ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der Punkte 14.7 bis 14.20 tätig.
14.2 Eine Übermittlung der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt nicht, außer wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer).
14.3 Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Auch bei einem Widerruf bleibt Lean-Coders berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, soweit eine andere Rechtsgrundlage vorliegt.
14.4 Der Kunde hat bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung Anspruch auf Herausgabe seiner Daten. Danach ist Lean-Coders zur Sperrung des Accounts und zur Löschung der Daten berechtigt. Sofern zwingende gesetzliche Pflichten die Aufbewahrung der Daten erfordern, wird Lean-Coders die Daten nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflichten löschen.
14.5 Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
14.6 Lean-Coders wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage ./1 zur Gewährleistung der Sicherheit der personenbezogenen Daten ergreifen. Sofern der Kunde Lean-Coders personenbezogene Daten zur Verarbeitung als Auftragsverarbeiter zur Verfügung stellt, gelten die folgenden Bestimmungen.
b) Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung
14.7 Bei der Speicherung von Daten der Endkunden im Rahmen des Hostings werden folgende Datenkategorien verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Wallet-Adresse.
14.8 Die Dauer der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung richtet sich nach Punkt 3.1.
14.9 Lean-Coders verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Kunden zu verarbeiten. Erhält Lean-Coders einen behördlichen Auftrag, Daten des Kunden herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Kunden unverzüglich darüber zu informieren.
14.10 Lean-Coders erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei Lean-Coders aufrecht.
14.11 Lean-Coders erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage ./1 zu entnehmen).
14.12 Lean-Coders ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Kunde die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann.
14.13 Lean-Coders unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
14.14 Lean-Coders wird für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO errichten.
14.15 Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt.
14.16 Lean-Coders ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag zu vernichten.
14.17 Lean-Coders hat den Kunden unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Kunden verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.
14.18 Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
14.19 Lean-Coders kann Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen. Er hat den Kunden von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet Lean-Coders gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.
c) Einwilligungserklärung gemäß § 107 TKG
14.20 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass Lean-Coders zur Kontaktaufnahme – auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt ist. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben von dieser Einwilligung unberührt.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte sowie die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für 1120 Wien vereinbart.
15.2 Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
15.3 Erklärungen von Lean-Coders gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung.
15.5 Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.6 Rechte aus diesem Vertrag dürfen an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lean-Coders übertragen werden.
15.7 Dieser Vertrag ist auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Lean-Coders ist berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen auf einen Dritten zu überbinden. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine diesbezügliche Zustimmung und verzichtet auf allfällige Widerspruchsrechte, insbesondere bei Übertragung des Vertrags auf den Rechtsnachfolger von Lean-Coders bei Änderung der Rechtsform.
15.8 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Lean-Coders.
15.9 Die Vertragssprache ist Deutsch.
ANLAGE ./1 – TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
1.1 Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Schlüssel, Magnet- oder Chipkarten, elektrische Türöffner, Portier, Sicherheitspersonal, Alarmanlagen, Videoanlagen.
- Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung, z.B.: Kennwörter (einschließlich entsprechender Policy), automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern.
- Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know"-Basis, Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen.
- Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten entfernt und gesondert aufbewahrt.
- Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim / vertraulich / intern / öffentlich).
1.2 Integrität
- Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur.
- Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement.
1.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Dieselaggregat), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne; Security Checks auf Infrastruktur- und Applikationsebene, mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern.
- Rasche Wiederherstellbarkeit.
- Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles u.dgl.
1.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
- Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen.
- Incident-Response-Management.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
- Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung iSv Art. 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.